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   ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13   

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ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13 (https://dejure.org/2014,47063)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13 (https://dejure.org/2014,47063)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 10 Ca 1737/13 (https://dejure.org/2014,47063)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, dass neben einem an sich zur sofortigen Entlassung geeigneten wichtigen Grund aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung feststeht, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung selbst für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist (z.B. BAG v. 16.12.2004, 2 ABR 7/04; v. 27.04.2006, 2 AZB 415/05, Juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Zwar erkennt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen das Recht zur ordentlichen Kündigung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist, ausnahmsweise das Recht des Arbeitgebers an, ein Arbeitsverhältnis aus Gründen, die regelmäßig nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, außerordentlich zu kündigen (z.B. BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP Nr. 13 § 626 BGB Krankheit; BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 367/01, Juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, AP Nr. 229 § 626 BGB).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Zu Recht gibt das Bundesarbeitsgericht deshalb in der auch von der Klägerin herangezogenen Entscheidung vom 21.06.2012 (2 AZR 343/11) zu erkennen, dass gegen die Zubilligung einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung erhebliche Bedenken bestehen.
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Zwar erkennt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen das Recht zur ordentlichen Kündigung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist, ausnahmsweise das Recht des Arbeitgebers an, ein Arbeitsverhältnis aus Gründen, die regelmäßig nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, außerordentlich zu kündigen (z.B. BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP Nr. 13 § 626 BGB Krankheit; BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 367/01, Juris).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber dann wegen des gleichen Verhaltens nicht nachfolgend nochmals eine Kündigung aussprechen, wenn nach Ausspruch der Abmahnung weder neue Vorfälle aufgetreten oder bekannt geworden sind (z.B. BAG vom 10.11.1988, 2 AZR 215/88, AP Nr. 3 § 1 KSchG 1969 Abmahnung; v. 26.08.1993, 2 AZR 159/93, Juris).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber dann wegen des gleichen Verhaltens nicht nachfolgend nochmals eine Kündigung aussprechen, wenn nach Ausspruch der Abmahnung weder neue Vorfälle aufgetreten oder bekannt geworden sind (z.B. BAG vom 10.11.1988, 2 AZR 215/88, AP Nr. 3 § 1 KSchG 1969 Abmahnung; v. 26.08.1993, 2 AZR 159/93, Juris).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    e) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.03.1999 (2 AZR 427/98, NZA 1999, 818 ff.) ausgeführt hat, dass bei einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Pensionsalter zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingeräumt werden müsste, wobei es sich in dem entschiedenen Fall tatsächlich um eine auf dem Verhalten des Arbeitnehmers beruhende Kündigung handelte.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kn. Ludwigsburg - vom 30.01.2014 (10 Ca 1737/13) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 30.01.2014, Aktenzeichen 10 Ca 1737/13 wird abgeändert.

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